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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Druckfarben der Marabu GmbH & Co. KG
Stand 21. Februar 2024

 

I. Geltung

1. Wir, die Marabu GmbH & Co. KG („Marabu“), liefern ausschließlich zu diesen allgemeinen Ge-schäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle unsere Lieferungen im Bereich Druckfarben an Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich Abweichendes vereinbart haben.

2. AGB des Käufers gelten in keinem Fall, auch wenn wir einer - gleichgültig in welcher Form und zu welcher Zeit erfolgenden - Bezugnahme des Käufers auf seine AGB nicht widersprechen. AGB des Käufers können für uns nur wirksam werden, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben. Liefe-rungen stellen keine Anerkennung der AGB des Käufers dar.

3. Die Annahme der Lieferung gilt als Anerkennung dieser AGB.

4. Unsere AGB gelten für alle mit uns abgeschlossenen Geschäfte, somit auch für Geschäfte im Be-reich e-commerce und auch für etwaige später abgeschlossene Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn im Einzelfall nicht auf sie Bezug genommen wird.


II. Vertragsschluss

1. Bestellungen jeder Art sowie sonstige Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen einer Be-stellung gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt sind; als Be-stätigung gilt auch der Zugang des Lieferscheins beim Käufer oder die Ausführung der Lieferung.

2. Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Fügen wir einem Angebot Unterlagen - wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßanga-ben - bei, so gelten diese nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

4. Die Regelungen des § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB gelten für Vertragsabschlüsse mit uns im elektronischen Geschäftsverkehr (e-commerce) nicht.


III. Preise

1. Es gelten jeweils die Preise lt. unserer Preisliste zum Bestellzeitpunkt, soweit nicht ausdrücklich ein fester Preis vereinbart ist.

2. Preise in Angeboten und Preislisten verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Der Mindestbestellwert beträgt € 500,-, sofern sich aus dem Angebot nichts Abweichendes ergibt. Für Aufträge mit einem geringeren Wert wird eine Kostenpauschale berechnet. Fracht- und Verpa-ckungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

4. Bei Bestellungen zu Artikeln, die nur in den angegebenen Verpackungseinheiten angeboten wer-den, wird gegebenenfalls aufgerundet.

5. Für alle nicht in der Preisliste enthaltenen Farbtöne (d.h. Sondernuancierungen/Auftragsfarben) erfolgt die Lieferung nur ab 1 Liter in vollen Litermengen. Wir behalten uns jedoch Abweichungen der Liefermenge in Höhe von 10 % nach oben oder unten vor.


IV. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind nach Maßgabe der zwischen uns und dem Käufer individualvertraglich geregelten Zahlungsvereinbarung zu begleichen. Sofern keine individuellen Vereinbarungen exis-tieren, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

2. Wir sind berechtigt, Lieferungen per Nachnahme durchzuführen.

3. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. In jedem Falle erfolgt die Annahme nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Käufer. Wir über-nehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Bei Wechselzahlung wird Skonto nicht gewährt.

4. Zahlungen gelten als bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.

5. Ist der Käufer mit einer Zahlung aus einem der bestehenden Verträge länger als 10 Tage in Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermö gensverhältnisse eingetreten, werden unsere Forderungen aus sämtlichen bestehenden Verträgen mit dem Käufer sofort zur Zahlung fällig; Stundungen oder sonstige Zahlungsaufschübe – auch durch Annahme von Akzepten - enden; für noch nicht ausgeführte Lieferungen können wir Sicher-heitsleistung verlangen.


V. Lieferzeit

1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich be-zeichnet worden sind.

2. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, es sei denn, der Käufer hat Sicherheit in Höhe der Verbindlichkeit geleistet.

3. Höhere Gewalt (wie z. B. pandemiebedingte Einschränkungen), Betriebsstörungen, Lieferfristüber-schreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff-, Energie-, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrun-gen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen staat-licher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung erfor-derlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Die vorbezeichneten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während unseres bereits vorliegenden Verzugs entstehen.

4. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des Abs. 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Falle nur Rückge-währansprüche zu; darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

5. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt; Teilleistungen können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.

6. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Beschränkt sich der Verzug auf eine Teilleistung, so kann der Käufer unter den vorstehenden Voraussetzungen vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er an der Teilerfüllung kein Interesse hat. An-sprüche auf Schadensersatz sind nach Maßgabe des Abschnitts IX beschränkt.


VI. Versand, Gefahrübergang, abfallrechtliche Produktverantwortung, Haftung des Importeurs in Drittländern

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen, wenn wir die Versandkosten übernehmen oder die Lieferung befördern. Der Ver-sand erfolgt in allen Fällen ab unserem Werk oder Lager auf Gefahr des Käufers. Für Beschädi-gungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3. Falls der Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat und diese von uns bestätigt worden sind, werden Versandart und Versandweg von uns gewählt. Wir sind nicht verpflichtet, die Liefe-rungen zu versichern.

4. Die Erfüllung der nationalen abfallrechtlichen Produktverantwortung (auf Basis der EU-Richtlinien für Elektrogeräte 2012/19/eu und Verpackungen 94/62/eg) obliegt dem Käufer, sofern Marabu im Land nicht ansässig ist. Marabu ist bemüht, trotz nichtvorhandener gesetzlicher Verpflichtung, die nationalen Vorschriften der abfallrechtlichen Produktverantwortung zu erfüllen. Trifft dies zu, wird Marabu den Käufer hierüber in Kenntnis setzen. Setzt Marabu den Käufer hierüber nicht ausdrück-lich in Kenntnis, ist weiterhin der Käufer für die Umsetzung der nationalen Vorschriften der abfall-rechtlichen Produktverantwortung verantwortlich.

5. Soweit wir Produkte in Länder außerhalb der EU versenden, obliegt es dem Käufer als Importeur zu prüfen, ob die von uns gelieferten Produkte im Einklang mit den Vorschriften des Einfuhrlandes oder des vom Käufer festgelegten Bestimmungslandes über deren Einfuhr oder Verwendung sind. Für diesbezügliche Pflichtverletzungen übernehmen wir keine Haftung. Der Käufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Verpflichtung aus derartigen Pflichtverletzungen freizustellen.

6. Marabu liefert an den Käufer die bestellten Waren unter Beachtung und Einhaltung der geltenden internationalen Wirtschaftssanktionsgesetze und -vorschriften, die von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten erlassen wurden (im Folgenden "Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften") Der Käufer verpflichtet sich gegenüber Marabu, seinerseits zu den von Marabu auf Grundlage dieser AGBs gelieferten oder übertragenen Waren die Sanktions- und Ausfuhrkon-trollgesetze und –vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften des Landes seines Un-ternehmenssitzes, strikt einzuhalten. Für den Fall, dass die beabsichtigte Verwendung der Waren durch den Käufer nach den geltenden Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetzen und -vorschriften verboten oder sanktionierbar wäre, hat der Käufer Marabu unverzüglich nach Erhalt der Auftrags-bestätigung gem. Abschnitt II Nr. 1 darüber zu informieren. In diesem Fall ist Marabu berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei einem Verstoß des Käufers gegen die Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetze und –vorschriften, wird der Käufer Marabu zu sämtlichen hierdurch Marabu treffenden Verpflichtungen schadlos halten.


VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dazu hergegebenen Wechsel und Schecks vor. Der Eigentumsvorbehalt er-streckt sich auf die durch Verarbeitung entstandenen Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Werts unserer Ware zu dem Wert des anderen Materials. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer für uns diese Erzeugnisse unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.

2. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt - gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften Ware - zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist bis auf Widerruf neben uns ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern oder zu ver-arbeiten.

3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns sofort zu benachrichtigen, sofern Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware stattfinden.

4. Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherungen auf Verlangen des Käufers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 30 % übersteigt.


VIII. Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsrechte beschränken sich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung in Form der Nachlieferung oder Nachbesserung. Bei Waren, die nicht mehr im aktuellen Lieferprogramm ent-halten sind, beschränkt sich die Nacherfüllung auf die Nachbesserung.

2. Schlägt die Nacherfüllung zum dritten Mal fehl, kann der Käufer, nachdem eine Nachfrist von min-destens drei Wochen ergebnislos vergangen ist, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering-fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, stehen dem Käufer keine Mängelansprüche zu. Im Zuge der Nacherfüllung ersetzte Waren hat uns der Käufer zurückzuge-währen.

3. Wählt der Käufer nach fehlgeschlagener Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm. Der Schadensersatzanspruch ist nach Maßgabe des Abschnitts IX beschränkt.

4. Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen inner-halb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich oder elektronisch lesbar ange-zeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos-sen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns nach Entde-ckung innerhalb von einer Woche schriftlich oder elektronisch lesbar mitzuteilen, anderenfalls gel-ten sie als genehmigt.

5. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerun-gen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschossen, wenn die Ware, obwohl der Mangel vom Käufer entdeckt worden ist oder bei sorgfältiger Prüfung hätte entdeckt werden können, ganz oder teil-weise weiterveräußert oder in Bearbeitung oder in Gebrauch übernommen wurde. Gleiches gilt, wenn der Käufer die Ware vor Versand geprüft oder abgenommen hat, oder wenn er auf eine vereinbarte Prüfung oder Abnahme ausdrücklich oder tatsächlich verzichtet hat.

7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

8. Werden unsere Betriebs- oder Verarbeitungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Pro-dukten vorgenommen oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikatio-nen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substanti-ierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Erhält der Käufer eine mangelhafte Verarbeitungsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Verarbeitungsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Verarbeitungsanleitung der ordnungsgemäßen Verarbeitung entgegensteht.

9. Garantien gemäß § 443 BGB erhält der Käufer nicht.

10. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Verarbeitung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeignete Baustoffe oder Untergründe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.

11. Zur Vornahme aller von uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer, nachdem er uns verständigt hat, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

12. Änderungs- oder Nachbesserungsarbeiten, die von dem Käufer oder Dritten unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommen werden, schließen unsere Haftung und Gewähr-leistungsansprüche aus.

13. Warenrücksendungen, auch solche, die auf Grund einer berechtigten Beanstandung erfolgen sol-len, benötigen unser Einverständnis. Andernfalls kann die Annahme verweigert werden. Jeder Rücksendung sind Lieferpapiere und genaue Angaben aus der Faktura beizufügen.

14. Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter oder durch technische Informationsblätter erfolgt nach bes-tem Wissen. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Empfehlung durch geeignete Eigenversuche zu überprüfen.


IX Haftungsbeschränkungen

1. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, uns fällt die Ver-letzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. In diesem Fall ist unsere Haftung auf die ver-tragstypischen, von uns voraussehbaren Schäden begrenzt. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf das Zehnfache des Warenwerts begrenzt.

2. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für ausdrücklich garantierte Eigen-schaften, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Marabu.


X. Sonstige Rechte der Vertragsparteien

1. Treten unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Abschnitt V.3. ein und verändern sich infolge-dessen die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der Leistung wesentlich, wirken solche Ereig-nisse auf unseren Betrieb erheblich ein oder erweist sich die vereinbarte Leistung nach Vertrags-abschluss als unmöglich, sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Vertrags vorzu-nehmen. Soweit eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfah-rens über das Vermögen des Käufers gestellt worden ist.

3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die uns obliegende Leistung vor Gefahrübergang infolge eines Umstandes unmöglich wird, den wir zu vertreten haben.


XI. Übertragbarkeit der Rechte

Der Käufer darf seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte nur mit unserer vorhe-rigen schriftlichen Zustimmung übertragen.


XIl. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn die Gegen-forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


XIll. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käu-fer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zu verarbeiten und zu speichern.


XlV. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für unsere Pflichten ist unser jeweiliges Werk bzw. unsere Vertragswerkstätte, für die Pflichten des Käufers unser Sitz.

2. Ausschließlicher örtlicher und sachlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Ge-schäftsverbindung einschließlich der Ansprüche aus Wechseln und Schecks ist Stuttgart. Wir kön-nen jedoch auch bei dem nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht klagen.


XV. Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gesetze über den internationa-len Kauf beweglicher Sachen, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.

2. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmun-gen hiervon unberührt. Soweit eine Bestimmung nicht ist oder der Vertrag oder diese AGB eine Regelungslücke enthalten, gelten diejenigen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielen dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit der Bestim-mung oder die Regelungslücke gekannt hätten.

Marabu GmbH & Co. KG · Asperger Straße 4 · 71732 Tamm

Stand: Februar 2024

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