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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Kreativfarben der Marabu GmbH & Co. KG
Stand 21. Februar 2024

 

I. Geltung

1. Wir, die Marabu GmbH & Co. KG („Marabu'"), liefern ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle unsere Lieferungen im Bereich Kreativtarben an Unternehmern und andere Personen im Sinne des § 310 BGB, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.

2. AGB des Käufers gelten in keinem Fall, auch wenn wir einer - gleichgültig in welcher Form und zu welcher Zeit erfolgenden - Bezugnahme des Käufers auf seine AGB nicht widersprechen. AGB des Käufers können für uns nur wirksam werden, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben. Lieferungen stellen keine Anerkennung der AGB des Käufers dar.

3. Die Annahme der Lieferung gilt als Anerkennung dieser AGB.

4. Unsere AGB gelten für alle mit uns abgeschlossenen Geschäfte, somit auch für Geschäfte im Bereich E-Commerce und auch für etwaige später abgeschlossene Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn im Einzelfall nicht auf sie Bezug genommen wird.
 

II. Vertragsschluss

1. Bestellungen jeder Art sowie sonstige Vereinbarungen, Ergänzungen und Anderungen einer Bestellung gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt sind; als Bestätigung gilt auch der Zugang des Lieferscheins beim Käufer oder die Ausführung der Lieferung.

2. Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Fügen wir einem Angebot Unterlagen - wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben - bei, so gelten diese nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

4. Die Regelungen des § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB gelten für Vertragsabschlüsse mit uns im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) nicht.


III. Preise Deutschland & Österreich – Europa/Welt

Deutschland & Österreich:

1. Es gelten jeweils die Preise lt. unserer Preisliste zum Lieferzeitpunkt, soweit nicht ausdrücklich ein fester Preis vereinbart ist.

2. Der Mindestbestellwert beträgt € 100,-, soweit sich aus dem Angebot nichts Abweichendes ergibt. Die Preise verstehen sich bei Sendungen mit einem Netto-Warenwert (Rechnungswert abzüglich MwSt.) von über € 250, einschließlich Porto-, Fracht- (ausgenommen Flächenfracht bzw. Rollgeld) und Verpackungskosten. Aufträge mit einem Netto-Wa-renwert zwischen dem Mindestbestellwert von € 100, - und der Freigrenze ab € 250, - werden mit anteiligen Porto-und Verpackungskosten von € 12- belastet. Für Aufträge unter dem Mindestbestellwert von € 100, - wird eine Bearbeitungspauschale von € 20, - erhoben. Weitere Mehrkosten für Express- und Terminzustellungen, die auf Wunsch des Käufers entstehen, gehen zu seinen Lasten.

3. Bei Bestellungen zu Artikeln, die nur in den angegebenen Verpackungseinheiten angeboten werden, wird gegebenenfalls aufgerundet.

Europa/Welt:

1. Es gelten jeweils die Preise It. unserer Preisliste zum Lieferzeitpunkt, soweit nicht ausdrücklich ein fester Preis vereinbart ist. Der Mindestbestellwert beträgt € 1.500,-. Für Aufträge unter diesem Wert wird eine Bearbeitungspauschale von € 30,- berechnet.

2. Alle Lieferungen erfolgen ab unserem Werk (D-74321, Bietigheim-Bissingen, Fritz- Lieken-Straße 7-9). Es gelten die aktuellen Incoterms. Die Lieferungen erfolgen in den angegebenen Verpackungseinheiten der aktuellen Preislisten.
Darunterliegende Bestellmengen werden auf die nächsthöhere Verpackungseinheit aufgerundet.


IV. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ist der Käufer berechtigt, vom Netto-Warenwert 2 % Skonto abzuziehen.

2. Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang schriflich beanstandet werden. Dieser Einwand muss Rechnungsdatum und -nummer enthalten. Ergeht bis zum Ende der vorgenannten Frist kein Einwand, gilt die Rechnung als angenommen.

3. Wir sind berechtigt, Lieferungen per Nachnahme durchzuführen.

4. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. In jedem Falle erfolgt die Annahme nur zahlungshal ber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Käufer. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Bei WechseLzahlung wird Skonto nicht gewährt.

5. Zahlungen gelten als bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.

6. Ist der Käufer mit einer Zahlung aus einem der bestehenden Verträge länger als 10 Tage in Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, werden unsere Forderungen aus sämtlichen bestehenden Verträgen mit dem Käufer sotort zur Zahlung fällig; Stundungen oder sonstige Zahlungsaufschübe - auch durch Annahme von Akzepten - enden; für noch nicht ausgeführte Lieferungen können wir Sicherheitsleistung verlangen.


V. Lieferzeit

1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

2. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

3. Höhere Gewalt (wie z. B. pandemiebedingte Einschränkungen), Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff, Energie-, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmit telbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung erforderlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung.. Die vorbezeichneten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während unseres bereits vorliegenden Verzugs entstehen.

4. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des Absatzes 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Falle nur Rückgewährungsansprüche zu; darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

5. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt; Teilleistungen können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.

6. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Beschränkt sich der Verzug auf eine Teilleistung, so kann der Käufer unter den vorstehenden Voraussetzungen vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er an der Teilerfül-lung kein Interesse hat. Ansprüche auf Schadensersatz sind nach Maßgabe des Abschnitts VIll. Zif. 1 lit. b) beschränkt.


VI. Versand, Gefahrenübergang, abfallrechtliche Produktverantwortung, Haftung des Importeurs in Drittländern

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen oder wenn wir die Versandkosten übernehmen oder die Lieferung befördern. Der Versand erfolgt in allen Fällen ab unserem Werk oder Lager auf Gefahr des Käufers. Für Beschödigungen und Verlust während des Transports wird keine Haftung übernommen.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3. Falls der Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat und diese von uns bestätigt worden sind, werden Versandart und Versandweg von uns gewählt. Wir sind nicht verpflichtet, die Lieferungen zu versichern.

4. Die Erfüllung der nationalen abfallrechtlichen Produktverantwortung (auf Basis der EU-Richtlinien für Elektrogeräte
2012/19/eu und Verpackungen 94/62/eg) obliegt dem Käufer, sofern Marabu im Land nicht ansässig ist. Marabu bemüht sich, trotz nichtvorhandener gesetzlicher Verpflichtung, die nationalen Vorschriften der abfallrechtlichen Produktverantwortung zu erfüllen. Trifft dies zu, wird Marabu den Käufer hierüber in Kenntnis setzen. Setzt Marabu den Käufer hierüber nicht ausdrücklich in Kenntnis, ist weiterhin der Käufer für die Umsetzung der nationalen Vorschrif ten der abfallrechtlichen Produktverantwortung verantwortlich.

5. Soweit wir Produkte in Länder außerhalb der EU versenden, obliegt es dem Käufer als Importeur zu prüfen, ob die von uns gelieferten Produkte im Einklang mit den Vorschriften des Einfuhrlandes oder des vom Käufer festgelegten Bestimmungslandes über deren Einfuhr oder Verwendung sind. Für diesbezügliche Pflichtverletzungen übernehmen wir keine Haftung. Der Käufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Verpflichtung aus derartigen Pflichtverletzungen freizustellen.

6. Marabu liefert an den Käufer die bestellten Waren unter Beachtung und Einhaltung der geltenden internationalen Wirtschaftssanktionsgesetze und -vorschriften, die von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten erlassen wurden (im Folgenden "Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften") Der Käufer verpflichtet sich gegenüber Marabu, seinerseits zu den von Marabu auf Grundlage dieser AGBs gelieferten oder übertragenen Waren die Sanktions- und Ausfuhrkon-trollgesetze und -vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften des Landes seines Un-ternehmenssitzes, strikt einzuhalten. Für den Fall, dass die beabsichtigte Verwendung der Waren durch den Käufer nach den geltenden Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetzen und -vorschriften verboten oder sanktionierbar wäre, hat der Käufer Marabu unverzüglich nach Erhalt der Auftrags-bestätigung gem. Abschnitt II Nr. 1 darüber zu informieren. In diesem Fall ist Marabu berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei einem Verstoß des Käufers gegen die Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften, wird der Käufer Marabu zu sämtlichen hierdurch Marabu treffenden Verpflichtungen schadlos halten.


VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen - auch künftig entstehender - aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dazu hergegebenen Wechsel und Schecks vor. Bei der Einstellung in die laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit anderem Material, erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Werts unserer Ware zu dem Wert des anderen Materials. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer für uns diese Erzeugnisse unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.

2. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt - gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften Ware - zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist bis auf Widerruf neben uns ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten.

3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns sofort zu benachrichtigen, sofern Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware stattfinden.

4. Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherungen auf Verlangen des Käufers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

5. Ist für den Käufer ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, erlischt die Befugnis des Vertragspartners, die Ware weiter zu veräußern, zu verarbeiten, zu verbinden oder zu vermischen. Kommt es trotzdem zu einer Veräußerung etc. durch den Käufer oder den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, so steht uns der hieraus erzielte Erlös ungekürzt zu. Die S§ 170, 171 InsO sind hiermit abbedungen. Der Käufer bzw. sein (vorläufiger) Insolvenzverwalter sind nicht berechtigt, die an uns abgetretene Forderung einzuziehen.


VIII. Gewährleistung/ Haftung

1. Für wesentliche Mängel der Ware haften wir wie folgt.

a) Der Liefergegenstand wird nach unserer Wahl nachgebessert oder neu geliefert, wenn er infolge eines nachweisbar vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in seiner Brauchbarkeit wesentlich beeinträchtigt ist.
Ersetzte Teile hat uns der Käufer zurückzugewähren. Für Nachbesserung und Nachlieferungen wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den Liefergegenstand. Erfolgt eine Nachbesserung oder Nachtieferung nicht innerhalb einer unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten angemessenen Frist, ist der Käufer nach unserer Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangel-folgeschäden, sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für darüberhinausgehenden Folgeschäden, insbesondere für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, für leicht fahrlässig verursachte Schöden, für mittelbare Schöden sowie sonstige Vermögensschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen.

b) Die Haftungsbeschränkungen und - ausschlüsse gelten nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für ausdrücklich garantierte Eigenschaften sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für den Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist ein eventueller Schadenersatzanspruch begrenzt auf die vertragstypischen, von uns voraussehbaren Schäden und der Höhe nach auf das Zehnfache des Warenwerts.

c) Der Käufer ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss schriflich auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hinzuweisen.

d) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich, d.h. innerhalb einer Woche, schriftlich oder elektronisch lesbar Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn es handelt sich um einen verdeckten Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Einen verdeckten Mangel hat der Käufer uns nach Entdeckung unverzüglich, d.h. innerhalb von einer Woche, schriftlich oder elektronisch lesbar anzuzeigen. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

e) Für öffentliche Aussagen, wie z.B. in der Werbung, haften wir nur dann, wenn wir sie veranlasst haben und die Kaufentscheidung des Vertragspartners nachweislich auf die Aussage zurückzuführen ist.

f) Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr vom Zeitpunkt der Ablieferung an.

g) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behand-lung, unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder durch Nichtbeachtung unserer
Verarbeitungs- oder Verwendungsnachhinweise entstehen.

2. Warenrücksendungen, auch solche, die auf Grund einer berechtigten Beanstandung erfolgen sollen, benötigen unser Einverständnis. Anderenfalls kann die Annahme verweigert werden. Jeder Rücksendung sind Lieferpapiere und genaue Angaben aus der Faktura beizufügen.


IX. Sonstige Rechte der Vertragsparteien

1. Treten unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Abschnitt V. Ziff. 3 ein und verändern sich infolgedessen die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der Leistung wesentlich, wirken solche Ereignisse auf unseren Betrieb erheblich ein oder erweist sich die vereinbarte Leistung nach Vertragsabschluss als unmöglich, so sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Vertrags vorzunehmen. Soweit eine Vertraqsanpassung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Käufers gestellt worden ist.

3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die uns obliegende Leistung vor Gefahrübergang infolge eines
Umstandes unmöglich wird, den wir zu vertreten haben.


X. Übertragbarkeit der Rechte

Der Käufer darf seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Übertragen.


XI. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


XII. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zu verarbeiten und zu speichern.


XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für unsere Pflichten ist unser jeweiliges Werk bzw. die Vertragswerkstätte, für die Pflichten des Käufers unser Sitz.

2. Ausschließlicher örtlicher und sachlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich der Ansprüche aus Wechseln und Schecks ist Stuttgart. Wir können jedoch auch bei dem nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht klagen.


XIV. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.

2. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unbe-rührt. Soweit eine Bestimmung nichtig ist oder der Vertrag oder diese AGB eine Regelungslücke enthalten, gelten diejenigen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielen dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit der Bestimmung oder die Regelungstücke gekannt hätten.

Stand Februar 2024

Marabu Kreativfarben AGB
Marabu Creative Colours Terms and Conditions